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Dresden: Informationsabend zum Thema Betreuungsrecht

Wer kümmert sich eigentlich um mich, wenn ich es nicht mehr selbst kann? Das Justizministerium lädt zu einem Infotermin in Dresden ein.

Viele Menschen wissen nicht genau, wie sie für den Ernstfall vorsorgen sollen. Wenn eine schwere Krankheit oder ein Unfall passiert, stellt sich die Frage: Wer darf dann entscheiden? Das Sächsische Staatsministerium der Justiz (Dresden) möchte nun helfen und startet eine neue Informationsreihe unter dem Titel »Selbstbestimmt vorsorgen für Alter, Krankheit und Unfälle«.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie man rechtlich festlegt, wer einen im Notfall vertritt. Es geht konkret um Themen wie die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Zum Start der Reihe wird eine neue Broschüre vorgestellt, die als Leitfaden für die rechtliche Vorsorge dient.

Die Besucher sollen nicht nur zuhören, sondern sich direkt austauschen können. Deshalb stehen Experten aus verschiedenen Bereichen bereit. So kommen Vertreter von Betreuungsgerichten, Notaren, Rechtsanwälten und Ärzten sowie rechtliche Betreuer und Verfahrenspfleger, um allgemeine Fragen zum Betreuungsrecht zu beantworten.

Der Termin findet am Montag, den 21. September 2026, statt. Los geht es um 17:30 Uhr im Sächsischen Staatsministerium der Justiz in der Hospitalstraße 7 in Dresden (01097).

Die Teilnahme an dem Abend ist kostenlos. Wer dabei sein möchte, muss sich allerdings bis zum 31. August 2026 anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über den Link: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smjus/beteiligung/themen/1067170. Wer vorab Informationen möchte, kann die Broschüre »Betreuung und Vorsorge – Ein Leitfaden« bereits kostenlos unter publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/50736 herunterladen.

Quelle: Medienservice Sachsen – zur Originalmeldung

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