Dortmund: Stromausfall in Kirchlinde nach Kabeldiebstahl-Verdacht
In der Nacht zum Donnerstag (13. August) gab es im Dortmunder Ortsteil Kirchlinde (Nordrhein-Westfalen) ein größeres Problem mit der Stromversorgung. Gegen 2 Uhr fiel an der Hangeneystraße und in den umliegenden Straßen plötzlich der Strom aus. Das betraf etwa 900 Haushalte, die plötzlich im Dunkeln saßen. Die Polizei schickte daraufhin mehr Streifenwagen in das Viertel, um die Lage zu prüfen.
Kurz darauf, gegen 4 Uhr, meldeten sich Mitarbeiter der Firma DONETZ bei den Beamten. An einem leerstehenden Werksgebäude in der Straße Bärenbruch gab es eine Sachbeschädigung. Als die Polizisten dort ankamen, sahen sie eine kaputte Stahltür. Im Inneren der Halle waren mehrere Kabel abgetrennt worden. Die Polizei vermutet nun, dass dieser Vorfall die Ursache für den Stromausfall war. Es geht dabei vermutlich um den Diebstahl von Buntmetallen.
Die Beamten suchten das Gebäude sofort ab. Sogar ein Diensthund kam zum Einsatz, doch die Suche blieb erfolglos. Ein Wohnungsloser hatte sein Lager direkt auf der Rückseite der Halle aufgeschlagen. Er beobachtete drei Menschen, die das Gebäude verließen und dann in Richtung Norden wegliefen.
Der Zeuge beschrieb die Gruppe so: Ein Mann zwischen 25 und 30 Jahren, etwa 1,70 Meter groß, mit kurzen rötlichen Haaren, einem Drei-Tage-Bart und ungepflegtem Aussehen. Er trug braune Kleidung und eine Mütze. Ein zweiter Mann war etwa 30 bis 35 Jahre alt, dunkelhäutig, zwischen 1,80 und 1,85 Meter groß, hatte kurze schwarze Haare, einen kurzen Bart und trug dunkle Kleidung. Die dritte Person war eine etwa 20-jährige Frau, circa 1,60 Meter groß, mit langen blonden Haaren, einer gelben Jacke und einer Jeanshose.
Die Polizei hat eine Strafanzeige wegen des versuchten besonders schweren Diebstahls aufgenommen. Nun hoffen die Ermittler auf weitere Hinweise. Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder die beschriebenen Menschen kennt, soll sich unter der Telefonnummer 0231/132-7441 bei der Kriminalwache melden.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die gesuchten Menschen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.