Dortmund: Drogenfahrt endet mit Überschlag auf der A2
Am Freitagabend kam es in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) zu zwei wilden Fahrten. Gegen 18 Uhr wollte eine Polizeistreife auf der A2 in Richtung Oberhausen eine Routinekontrolle machen. Doch noch bevor die Beamten auf Höhe der Anschlussstelle Waltrop Anhaltezeichen geben konnten, gab der Fahrer seines Wagens Vollgas. Er raste über die Autobahn und nutzte alle Fahrspuren, um den Polizisten zu entkommen.
An der Anschlussstelle Henrichenburg verlor der 27-jährige Fahrer aus Hürth schließlich die Kontrolle über sein Auto. Der Wagen überschlug sich mehrfach und blieb im Sichtdreieck liegen. Der Mann stieg aus und versuchte, zu Fuß zu flüchten. Die Polizei startete eine große Suche. Mit Hilfe weiterer Streifen und einem Hubschrauber fanden die Beamten den Flüchtigen wenig später und nahmen ihn fest.
Bei der Durchsuchung des Autos machten die Polizisten eine größere Menge Drogen. Außerdem passten die Kennzeichen nicht zum Fahrzeug. Der Mann hatte wohl Drogen genommen und besaß keinen Führerschein. Für eine Blutprobe wurde er auf die Wache gebracht. Die Anschlussstelle Henrichenburg blieb für die Unfallaufnahme gesperrt. Der Sachschaden liegt bei etwa 50.000 Euro. Der Mann musste nicht in Untersuchungshaft.
Nur eine halbe Stunde später, gegen 18:30 Uhr, bemerkten Polizisten auf der Provinzialstraße ein Kleinkraftrad ohne Kennzeichen. Auf dem Roller saßen zwei Jugendliche, 14 und 15 Jahre alt, die beide keinen Helm trugen. Als die Beamten sie an der Ecke Karinstraße anhalten wollten, beschleunigte der Fahrer und raste davon.
Während der Verfolgung touchierte der Roller den Streifenwagen und krachte kurz darauf gegen ein parkendes Auto. Beide Jugendlichen erlitten leichte Verletzungen und kamen in Krankenhäuser. Später wurden sie an ihre Eltern übergeben. Die Polizei fand heraus, dass der Roller erst am Vortag gestohlen worden war. Zudem hatten die Jugendlichen eine PTB-Waffe dabei, die die Beamten sicherstellten.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.