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Dortmund: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Am Sonntag kam es am Hauptbahnhof und am Flughafen zu zwei Festnahmen. Beide Männer konnten ihre Strafe am Ende durch eine Geldzahlung abwenden.

Die Bundespolizei war am Sonntag, den 23. August, in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) gleich zweimal im Einsatz, um Haftbefehle zu vollstrecken.

Alles begann am frühen Morgen gegen 01:10 Uhr am Dortmunder Hauptbahnhof. Eine Streife entdeckte an den Bahnsteigen 2 bis 5 einen 39-jährigen Mann aus der Türkei. Der Obdachlose wirkte völlig teilnahmslos. Erst als er wieder richtig aufmerksam war und die Beamten sicherstellten, dass er keine ärztliche Hilfe brauchte, forderten sie ihn auf, seinen Ausweis zu zeigen.

Bei der Überprüfung kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nach ihm suchte. Das Amtsgericht hatte ihn wegen Körperverletzung, tätlichem Angriff und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Wer das Geld nicht zahlt, muss stattdessen 60 Tage ins Gefängnis.

Die Polizisten nahmen den Mann sofort fest und brachten ihn zur Dienststelle. Dort wurde er per Fingerabdruck eindeutig identifiziert. Der Verurteilte rief daraufhin seinen Neffen an. Dieser kam gegen 02:25 Uhr zur Wache und bezahlte die Summe. Mit der Quittung in der Hand durften beide die Dienststelle verlassen.

Nur wenige Stunden später, am Nachmittag desselben Tages, gab es einen weiteren Vorfall. Diesmal kontrollierten die Beamten Passagiere, die gerade aus einem Flug aus London kamen. Ein 34-jähriger Rumäne wies sich mit seinem Reisepass aus. Dabei stellte sich heraus, dass er in Hamburg gesucht wurde.

Das Amtsgericht Hamburg hatte ihn wegen Diebstahls zu einer Zahlung von 267,41 Euro verurteilt, inklusive der Gerichtskosten. Wer nicht zahlt, muss sieben Tage Haft absitzen. Auch dieser Mann wurde sofort festgenommen und zur Dienststelle gebracht.

Der Rumäne behauptete, das Geld aufbringen zu können. Die Beamten begleiteten ihn deshalb zu einem Geldautomaten, doch dort klappte das Abheben nicht. Nach mehreren Telefonaten konnte er jedoch einen Freund aus Löningen überzeugen, die Summe zu übernehmen. Der Bekannte zahlte das Geld an einer Polizeidienststelle in Niedersachsen ein. Als die Kollegen aus Niedersachsen die Quittung übermittelten, wurde der Mann freigelassen.

Die Ermittlungen in den ursprünglichen Fällen sind bereits abgeschlossen, da es sich um vollstreckte Urteile handelte.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung

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