Dobitschen: Stallpflicht für Geflügel ist aufgehoben
Seit dem 14. März 2017 dürfen Geflügelhalter in Dobitschen (Landkreis Altenburger Land, Thüringen) ihre Tiere wieder aus dem Stall lassen. Das Landratsamt Altenburger Land hatte am Vortag eine neue Anordnung veröffentlicht, mit der die Stallpflicht für die Gemeinde offiziell beendet wurde.
Das bedeutet, dass private und gewerbliche Halter ihre Hühner, Enten oder Gänse nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzabdeckungen halten müssen. Die Tiere können nun wieder frei laufen.
Doch Vorsicht: Die Entwarnung gilt nicht für den gesamten Landkreis. In anderen Gebieten bleibt die Stallpflicht weiterhin bestehen. Betroffen sind unter anderem die Gemeinden Langenleuba-Niederhain (Ortsteil Schömbach), Treben sowie Teile von Fockendorf, Haselbach und Windischleuba. Auch in der Nähe von Gewässern, wie etwa 500 Meter rund um die Uferlinie der Pleiße oder des Haselbacher Sees, müssen die Tiere weiterhin eingesperrt bleiben.
In diesen betroffenen Zonen gelten zudem strenge Hygiene-Regeln. Dort müssen Halter Desinfektionswannen an den Eingängen nutzen und Schutzkleidung tragen. Auch der Kauf von Tieren über Geflügelbörsen ist dort verboten.
Ein wichtiger Hinweis bleibt für alle im gesamten Landkreis Altenburger Land: Wer sein Geflügel bisher noch nicht gemeldet hat, muss dies sofort nachholen. Die Meldung erfolgt beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachungsamt in der Lindenaustraße 10 in Altenburg.
Quelle: Dobitschen – zur Originalmeldung