Dietenheim verbietet Treffen der Autotuning-Szene
Wer gerne mit seinem getunten Auto auffällt, sollte in Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) im April vorsichtig sein. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene untersagt. Das Verbot gilt vom 3. April 2026 ab 6:00 Uhr morgens bis zum 5. April 2026 um 6:00 Uhr.
Das Verbot ist streng: Es gilt für das gesamte Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrer auf öffentlichem Grund oder auf einem privaten Grundstück zusammenkommen. Als illegales Treffen wertet die Stadt bereits jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen.
Die Stadt definiert die Zielgruppe genau. Zur Tuning-Szene zählen alle, deren Autos technisch verändert wurden – egal ob an der Karosserie, dem Fahrwerk, der Motorleistung, dem Auspuff oder den Reifen. Als Autoposer gelten diejenigen, die ihre Wagen zur Selbstdarstellung in verkehrswidriger Weise führen oder präsentieren.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn eine Person der Aufforderung nicht innerhalb von zehn Minuten folgt oder erneut gegen das Verbot verstößt, wird das Auto abgeschleppt. Die Kosten dafür liegen bei mindestens 350 Euro, dazu kommen die Gebühren für die Verwahrung. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt.
Die Autos können frühestens am Montag nach einem entsprechenden Vorfall wieder abgeholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrzeuge technisch einwandfrei sind und alle entstandenen Kosten bezahlt wurden.
Die Stadt nutzt dabei ihre Befugnisse als Ortspolizeibehörde auf Basis des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Rathaus in der Königstraße 63 oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis eingelegt werden.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung