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Bundespolizei stoppt illegale Einreisen in Görlitz und Bad Muskau

Die Bundespolizei hat in den vergangenen Stunden neun Menschen gefasst, die ohne gültige Papiere in Deutschland einreisen wollten.

Am Donnerstag kam es an verschiedenen Stellen an der Grenze zu Polen zu Kontrollen. Insgesamt neun Menschen versuchten, unerlaubt in das Land zu kommen.

Gegen 15:45 Uhr fing die polnische Seite eine türkische Familie ab. Die Gruppe besteht aus zwei Erwachsenen im Alter von 47 und 42 Jahren sowie zwei Kindern, die 12 und 4 Jahre alt sind. Die Familie kam aus Frankreich und wollte mit dem Auto in Deutschland einreisen. Die Familie hatte jedoch nur französische Flüchtlingsdokumente dabei, die nur innerhalb Frankreichs gelten. Die Familie gab an, bereits am selben Tag im Süden Deutschlands eingereist zu sein. Die Bundespolizei übernahm die Gruppe und leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und eines unerlaubten Aufenthalts ein. Am Ende drohten die Beamten den Betroffenen mit einer Abschiebung und forderten sie auf, zurück nach Frankreich zu fahren.

Nur wenige Stunden später, gegen 20:45 Uhr, kontrollierten die Beamten am Grenzübergang Bad Muskau (Kreis Görlitz, Sachsen) einen Pkw mit schwedischem Kennzeichen. In dem Wagen saßen zwei Männer aus Syrien. Der Fahrer konnte sich mit einem gültigen Reisepass und einem deutschen Aufenthaltstitel ausweisen. Bei dem Beifahrer lief es anders: Er hatte nur einen schwedischen Führerschein dabei. Als die Beamten ihn nach seinen Papieren fragten, zeigte er lediglich ein Foto eines abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitels auf seinem Handy.

Auch gegen den Beifahrer leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und eines unerlaubten Aufenthalts ein. Die Beamten verboten ihm die Einreise und schickten ihn zurück nach Polen. Während der Kontrolle durchsuchten die Polizisten das Auto. Dabei fanden sie weitere Ausweisdokumente, die sie beschlagnahmt haben. Der Fahrer behauptete, dass die Papiere für seinen Bruder bestimmt waren.

Ob und inwieweit sich die Menschen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf – zur Originalmeldung

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