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Bretzfeld: Grund- und Gewerbesteuern bis 15. August fällig

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Die Gemeinde Bretzfeld erinnert an die Steuerzahlungen für das erste Quartal 2026. Wer nicht automatisch per Lastschrift zahlt, muss die Frist einhalten.

In Bretzfeld (Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) stehen wichtige Zahlungen an. Die Kämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen daran, die Grundsteuern für das erste Quartal 2026 sowie die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer zu begleichen. Letzter Termin für die Überweisung an die Gemeindekasse ist der 15. August 2026.

Wieviel Geld genau zu zahlen ist, steht in den letzten Steuerbescheiden, die die Bürger erhalten haben. Wichtig ist, dass beim Überweisen das entsprechende Buchungszeichen angegeben wird. Nur so kann die Gemeinde das Geld richtig zuordnen.

Wer die Frist verpasst, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut Abgabenordnung fallen bei unpünktlichen Zahlungen Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Die Gemeinde bittet daher dringend darum, den Termin einzuhalten.

Einige Bürger müssen sich keine Sorgen machen: Wer bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, dem wird der Betrag einfach zum Fälligkeitstermin vom Konto eingezogen. Wer das noch nicht eingerichtet hat, kann die entsprechenden Mandate beim Steueramt abholen oder sie als PDF-Dokument online herunterladen.

Für die Überweisung nutzt die Gemeindekasse Bretzfeld folgendes Konto bei der Raiffeisenbank Hohenloher Land eG:
IBAN: DE94 6006 9714 0485 9200 00
BIC: GENODES1IBR

Quelle: Bretzfeld – zur Originalmeldung

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