Braunschweig: Zoll rettet Dackelwelpen aus Mercedes-Gespann
Die Beamten des Hauptzollamts Braunschweig (Niedersachsen) führten am vergangenen Mittwoch eine Kontrolle auf der Autobahn A 2 durch. Auf dem Rastplatz Zweidorfer Holz in Fahrtrichtung Hannover hielten sie ein Gespann an. Es handelte sich um einen Mercedes-Benz Vito mit einem Anhänger, beide trugen rumänische Kennzeichen.
Im Wagen saßen mehrere Menschen. Der Fahrer erklärte den Beamten, dass die Gruppe gerade von Rumänien nach Schweden reiste. Dabei fiel einem Zöllner ein Mann auf dem Beifahrersitz auf. Die Beamten kannten ihn bereits: Im April war derselbe Ungar in einem VW Sharan mit 14 Dackelwelpen und zwei trächtigen Hündinnen gestoppt worden.
Die Zöllner ließen die Leute aussteigen und durchsuchten das Auto. Weil die Heckklappe klemmte, mussten die Insassen ihr Gepäck durch die Seitentür ausladen. Auf halbem Weg weigerte sich der Fahrer plötzlich, weiter zu helfen. Die Beamten stiegen daraufhin selbst in den Wagen, um den Rest der Ladung zu prüfen. Unter dem Gepäck fanden sie eine Transportbox. Darin saßen vier Dackelwelpen, die weder Futter noch Wasser hatten.
Der Ungar behauptete, die Welpen gehörten ihm, und zeigte Papiere vor. Doch die Zöllner bemerkten schnell, dass mit den Impfausweisen etwas nicht stimmte. Deshalb riefen sie das Veterinäramt aus dem Landkreis Peine (Niedersachsen) zu Hilfe.
Die Tierärztin machte vor Ort eine erste Untersuchung. Die Welpen waren etwa acht Wochen alt, wirkten sehr schlapp und müde. Sie waren unter Bedingungen transportiert worden, die gegen den Tierschutz verstoßen. Zudem konnten anfangs nur zwei der vier Tiere per Chip ausgelesen werden. Die Dokumente wirkten unglaubwürdig. Die Welpen kamen daraufhin in eine Quarantänestation, wo man später feststellte, dass drei der Tiere einen Mikrochip hatten.
Jetzt drohen dem Besitzer hohe Strafen. Der Landkreis Peine hat ein Verfahren wegen Verstößen gegen den Tierschutz und Tierseuchenrecht eingeleitet. Die Bußgelder können bis zu 100.000 Euro hoch sein. Außerdem muss der Mann die Kosten für die Quarantäne der Hunde bezahlen.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.