Berlin verlängert Corona-Maßnahmen und hält Schulen geschlossen
Der Senat in Berlin (Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland) hat die Corona-Regeln erneut angepasst. Die meisten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelten nun bis einschließlich zum 14. Februar weiter. Die Entscheidung folgt auf die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin.
Ein wichtiger Punkt ist die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen müssen nun fast alle eine medizinische Maske tragen. Das gilt für den öffentlichen Nahverkehr, Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals. Auch in Geschäften, Handwerksbetrieben und Dienstleistungsbetrieben müssen nun alle Menschen eine Maske aufhaben, auch die Mitarbeiter. Wer an Gottesdiensten teilnimmt oder an Versammlungen ist, muss ebenfalls eine Maske tragen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Versammlungen, die ausschließlich in Fahrzeugen stattfinden.
Für Kirchen gibt es neue Meldepflichten. Gottesdienste mit mehr als zehn Menschen müssen spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden. Das entfällt nur, wenn die Gemeinde ein eigenes, anerkanntes Hygienekonzept hat. Bibliotheken dürfen weiterhin Bücher im Abholmodell verleihen.
Besonders betroffen sind Familien: Die Präsenzpflicht für Schüler in Berliner Schulen bleibt bis zum 12. Februar ausgesetzt. Die Regeln vom 8. Januar gelten also weiter, es gibt jedoch eine Notbetreuung. Auch die Kitas und Kindertagespflegestellen bleiben geschlossen, bieten aber ebenfalls einen Notbetrieb an.
Zusätzlich verschärft die Stadt die Regeln für Reisende. Wer aus Gebieten einreist, in denen sich neue Virus-Mutationen verbreitet haben, muss nun zwingend in Quarantäne. Die bisherigen Ausnahmen gelten hier nicht mehr.
Die neuen Regeln treten einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Weitere Details sind auf der offiziellen Corona-Seite der Stadt zu finden.