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Anschlag beim CSD in Berlin: Ein Frau tot

Ein Mann ist nach einem Angriff im Bereich des Tiergartens geflohen. Bei den Taten mit einem Auto und einer Stichwaffe starb eine Frau.

Am Abend des 25. Juli 2026 kam es im Umfeld des Christopher Street Day in Berlin (Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland) zu einem schweren Anschlag. Gegen 22 Uhr rastete ein Mann im Bereich des Tiergartens aus. Er nutzte ein gemietetes Fahrzeug, um gezielt in Menschenmenge zu fahren. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt, einige von ihnen haben lebensgefährliche Verletzungen davongetragen.

Doch der Mann blieb nicht beim Auto. Er griff zudem eine Stichwaffe an und verletzte damit weitere Menschen. Eine Frau starb noch am selben Abend an ihren Verletzungen.

Der Tatverdächtige heißt Abdul B. Er ist in Berlin geboren und aufgewachsen und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit dem Angriff ist er auf der Flucht. Die Polizei führt derzeit intensive Ermittlungen, um ihn zu fassen. Genauere Details zu den Ermittlungen gibt die Behörde momentan nicht bekannt, um den Erfolg der Suche nicht zu gefährden.

Aus den Akten geht hervor, dass der Mann bereits polizeibekannt ist. Im Februar 2022 wurde er wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Er soll damals einen Mitschüler auf einem Schulhof geschlagen und jemandem Kopfhörer geraubt haben.

Zuletzt gab es ein Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Abdul B. wollte sich wohl dem bewaffneten Kampf des IS anschließen und reiste dafür über die Türkei in den Libanon aus. Dort wurde er im Juli 2025 festgenommen. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland im November 2025 wurde er erneut verhaftet. Im Mai 2026 wurde er zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen dieses Urteil jedoch Berufung eingelegt, weil sie eine höhere Strafe ohne Bewährung gefordert hatte.

Kurz vor dem aktuellen Anschlag, am 3. Juli 2026, durchsuchten Beamte seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Es bestand der Verdacht, dass er illegal eine Waffe besitzt. Dabei fanden die Ermittler jedoch nur eine Spielzeugwaffe, weshalb das Verfahren eingestellt wurde.

Die Ermittlungen zum aktuellen Anschlag dauern an. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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