Berlin: Streit um Notdienst bei Charité-Streik
An der Charité in Berlin (Hauptstadt und Land der Bundesrepublik Deutschland) geht es derzeit drastisch zu. Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten zu einem Warnstreik aufgerufen. Dieser begann mit der Frühschicht am 2. September 2026 und dauert an, bis die Nachtschicht, die am 4. September startet, am 5. September endet.
Der Grund für den Konflikt ist ein Tarifvertrag für die Gesundheitsberufe. Die Charité hat diesen Vertrag zum 31. August 2026 gekündigt. Zwar haben beide Seiten versucht, sich in Verhandlungen zu einigen, doch bisher kam man nicht zusammen.
Jetzt gibt es einen heftigen Streit darüber, wie die medizinische Versorgung während des Streiks gesichert wird. Die Gewerkschaft ver.di hat zwar einen Notdienstplan zugesagt, aber die Klinik-Leitung findet diesen zu dünn. Die Charité ist der Meinung, dass mehr Personal im Notdienst sein muss, damit die Patienten sicher versorgt werden.
Weil man sich nicht einigen konnte, hat die Charité am 1. September das Gericht eingeschaltet. Am Mittwoch, den 2. September 2026, um 11:30 Uhr verhandelt das Arbeitsgericht Berlin im Dienstgebäude am Magdeburger Platz 1 über die Sache. In Saal 334 entscheidet die 56. Kammer nun per einstweiliger Verfügung, welcher Notdienstplan gilt.
Ob das Gericht den Forderungen der Klinik folgt oder den Plan der Gewerkschaft bestätigt, wird die Entscheidung der Verhandlung zeigen. Die Ermittlungen bzw. das Verfahren unter dem Aktenzeichen 56 Ga 14764/26 dauern an.