Berlin: Kinderbetreuung trotz fehlender Verträge gesichert
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Berlin) gibt es derzeit ein Problem bei der Verwaltung der Schulbetreuung. Zu viele Eltern haben ihre Anträge auf ergänzende Förderung und Betreuung zu spät eingereicht. Das Jugendamt und die zuständigen Stellen für Tages- und Hortbetreuung schaffen es deshalb nicht, alle Unterlagen bis zum Start am 3. August 2026 fertig zu bearbeiten.
Damit die Kinder nicht ohne Betreuung dastehen, gibt es nun eine Lösung: Alle Kinder, deren Eltern den Antrag bereits gestellt haben, dürfen ab dem 3. August in die Betreuung. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist und die Bearbeitung noch läuft. Die Grundlage dafür ist der gesetzliche Rechtsanspruch auf Betreuung.
Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung. Alles, was über diesen gesetzlichen Anspruch hinausgeht, ist vorerst nicht möglich. Das betrifft zum Beispiel die Früh- und Spätbetreuung oder die Betreuung in den Ferien. Wer diese Extras möchte, muss warten, bis der entsprechende Antrag vollständig bearbeitet wurde.
Das Bezirksamt arbeitet nun daran, die Anträge nacheinander abzuarbeiten. Dabei werden die Anträge für die Zusatzleistungen, die über den Rechtsanspruch hinausgehen, bevorzugt behandelt. Die Verträge mit den Eltern werden dann nachträglich unterschrieben. Die Schulen im Bezirk werden über diese Regelung informiert.
Ob die Bearbeitung der Anträge rechtzeitig vor dem Ende der ersten Schulwochen abgeschlossen wird, bleibt abzuwarten. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.