Berlin: Bushido gewinnt Kündigungsstreit gegen Ex-Mitarbeiter
Der Streit drehte sich um Rommel Abou-Chaker. Er arbeitete ab 2011 für die Immobilienfirma Bergmannsglück, in der auch der Rapper Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) Gesellschafter war. Abou-Chaker hatte eine Vollmacht für das Konto der Firma. Im März 2018 hob er dort 180.000 Euro ab und gab das Geld seinem Bruder Arafat Abou-Chaker.
Bushido und die Firma wollten den Mann daraufhin loswerden. Im Juni und August 2018 wurde ihm mehrfach gekündigt. Abou-Chaker wehrte sich dagegen vor dem Arbeitsgericht in Berlin (Berlin) und klagte gegen die Kündigungen. Er behauptete, er habe die 180.000 Euro nur auf Anweisung der Chefs abgehoben.
Das Gericht hat nun entschieden: Die Kündigung vom 28. August 2018 war wirksam. Der Grund dafür war ein versuchter Prozessbetrug. Abou-Chaker soll am 27. August 2018 vor Gericht gelogen haben. Er behauptete dort, dass auch Bushido die Abhebung des Geldes befohlen habe. Dies konnte er jedoch nicht beweisen. Weil er keine Details zu dieser angeblichen Anweisung nennen konnte, glaubte das Gericht dem Vorwurf.
Um die 180.000 Euro selbst musste das Gericht nicht mehr entscheiden. Ein anderes Gericht in Brandenburg hatte bereits rechtskräftig über das Geld entschieden, womit die Forderung erledigt war. Nur bei den Gerichtskosten für diesen Teil der Klage verlor Bushido.
Zudem hat der Ex-Mitarbeiter seine Chance auf ausstehendes Gehalt verloren. Die Ansprüche auf Bezahlung bis zum Tag der Kündigung sind mittlerweile verjährt.
Beide Seiten können nun noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Ob die Parteien diesen Schritt gehen, ist noch nicht bekannt.