Berlin: Autofahrer rast in Tiergarten in Menschenmenge
Am Abend des 25. Juli 2026 geschah es gegen 22 Uhr auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten (Berlin). Ein weißer Pkw fuhr dort auf mehrere Menschen ein. Die Wucht des Aufpralls war enorm. Mehrere Menschen wurden verletzt, einige davon so schwer, dass ihr Leben in Gefahr ist.
Die Polizei sucht nun dringend nach Zeugen. Es gibt bereits einen Tatverdächtigen. Wer den Unfall gesehen hat oder Fotos und Videos vom Geschehen gemacht hat, soll sich an die Ermittler wenden. Die Beamten haben dafür ein spezielles Online-Portal eingerichtet.
Nur wenige Stunden später, in der Nacht zu Sonntag, kam es in Spandau (Berlin) zu einem weiteren Vorfall. Gegen 1:30 Uhr lief ein 32-Jähriger mit einem Bekannten auf dem Gehweg des Falkenseer Damms in Richtung Falkenseer Chaussee. Auf Höhe der Groenerstraße hörten die beiden plötzlich einen dumpfen Knall. In diesem Moment wurde der Mann am Bauch getroffen.
Der Begleiter sah daraufhin einen Mann auf einem Balkon im ersten Stock eines Hauses in der Groenerstraße. Als er den Unbekannten ansprach, verschwand dieser erst in der Wohnung. Kurz darauf tauchte er wieder vor dem Haus auf. Er hielt einen Gegenstand in der Hand, der wie ein Gewehr aussah, und ging dann wieder ins Gebäude.
Die Polizei wurde sofort gerufen. Spezialkräfte des Landeskriminalamts stürmten daraufhin die Wohnung. Dort nahmen sie einen 28-jährigen Mann fest. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine ganze Sammlung an Waffen: ein Luftdruckgewehr mit Stahlkugeln, eine Schreckschusswaffe mit Munition, ein Beil und ein Butterflymesser.
Das Opfer wurde vor Ort von den Rettern behandelt und konnte danach nach Hause gehen. Der Festgenommene verletzte sich im Gesicht, als die Polizei ihn packte. Er wurde kurzzeitig in einem Krankenhaus versorgt und dann entlassen.
Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Die weiteren Untersuchungen führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 2 (West). Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.