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Bempflingen: Neue Regeln für Grundschulbetreuung BoB

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Ab dem Schuljahr 2026/2027 ändern sich die Preise und Abläufe bei der Betreuung BoB. Die Gemeinde räumt zudem mit Gerüchten über die Hausaufgabenaufsicht auf.

In Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 Änderungen bei der Grundschulbetreuung BoB. Die Verwaltung reagiert damit auch auf ein privates „Faktenblatt“, das derzeit unter Eltern kursiert und für viele Fragen gesorgt hat.

Ein wichtiger Punkt ist die Hausaufgabenaufsicht: Diese fällt nicht weg. Die Kinder können ihre Aufgaben weiterhin im letzten Betreuungsblock ab 14:15 Uhr erledigen. Eine geplante Übergangslösung des Gemeinderats wird hingegen nicht umgesetzt. Der Grund ist einfach: Es gab zu wenige Anmeldungen. Nur eine Familie hatte sich für zwei Tage eingetragen, nötig gewesen wären aber mindestens fünf Kinder.

Teurer wird es bei der Ferienbetreuung. Bisher kostete eine Woche pauschal 102,50 Euro, egal ob vier oder fünf Tage betreut wurde. Künftig wird genau abgerechnet: Ein Tag kostet 40 Euro. Die Gemeinde begründet den Preisanstieg mit gesetzlichen Änderungen. Die Kinder werden zwei Stunden länger betreut, weshalb mehr Personal für die vorgeschriebenen Pausen nötig ist.

Die Kosten für die Eingewöhnung und außerplanmäßige Zubuchungen bleiben gleich. Eltern, die sich die Betreuung nicht leisten können, sollen sich direkt an die Verwaltung wenden. Es gibt Fördermöglichkeiten über die Jugendhilfe.

Beim Geld vom Land gibt es schlechte Nachrichten: Die Förderung für Kinder der 2. bis 4. Klasse wird ab dem neuen Schuljahr voraussichtlich gekürzt. Zudem zahlt das Land keine Förderung, wenn die Betreuung über 40 Stunden pro Woche hinausgeht.

Wer sein Kind anmelden will, muss auf die Fristen achten. Wer schon einen Stundenplan hat, muss die Anmeldung über „Little Bird“ bis zum 30. August 2026 erledigen. Für alle anderen ist der 18. September 2026 der Stichtag. Bis zu diesen Daten muss auch die Ferienbetreuung bis Ende Januar angemeldet werden.

Ein Hinweis gibt es noch zum Förderunterricht in der 6. Stunde: Wenn Kinder diesen besuchen, sollen sie für diese Zeit bei der BoB angemeldet werden. Falls es sich um verpflichtenden Unterricht handelt, werden die nicht genutzten Betreuungsstunden im nächsten Monat gutgeschrieben.

Quelle: Bempflingen – zur Originalmeldung

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