Bempflingen: Neue Regeln für Grundschulbetreuung BoB
In Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 wichtige Änderungen bei der Grundschulbetreuung BoB. Die Gemeinde reagiert damit auch auf ein privates „Faktenblatt“, das im Umlauf ist und für viele Fragen bei den Eltern gesorgt hat.
Ein wichtiger Punkt ist die Hausaufgabenaufsicht: Diese fällt nicht weg. Die Kinder können ihre Aufgaben weiterhin im letzten Betreuungsblock ab 14:15 Uhr erledigen. Eine geplante Übergangslösung des Gemeinderats wird hingegen nicht umgesetzt. Der Grund ist einfach: Es gab zu wenige Anmeldungen. Für den Start waren mindestens fünf Kinder nötig, es hat sich aber nur eine Familie für zwei Tage angemeldet.
Teurer wird es bei der Ferienbetreuung. Bisher zahlten die Eltern eine Pauschale von 102,50 Euro pro Woche, egal ob die Betreuung vier oder fünf Tage dauerte. Ab jetzt kostet ein Tag genau 40 Euro. Die Gemeinde begründet den Preisanstieg damit, dass die Kinder gesetzlich bedingt zwei Stunden länger betreut werden müssen. Dadurch wird mehr Personal für die vorgeschriebenen Pausen benötigt.
Die Kosten für die Eingewöhnung und außerplanmäßige Zubuchungen bleiben gleich. Eltern, die sich die Betreuung nicht leisten können, sollen sich direkt an die Verwaltung wenden. Es gibt Fördermöglichkeiten über die Jugendhilfe.
Beim Geld vom Land gibt es ebenfalls Neuigkeiten. Während der Fördersatz für Erstklässler stimmt, wird die Förderung für Kinder der 2. bis 4. Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027 voraussichtlich gekürzt. Zudem gibt es keine staatliche Förderung für Betreuung, die über 40 Stunden hinausgeht.
Wer sein Kind anmelden möchte, muss auf die Fristen achten. Wer schon einen Stundenplan hat, sollte die Anmeldung über „Little Bird“ bis zum 30. August 2026 erledigen. Für alle anderen ist der 18. September 2026 der Stichtag. Bis zu diesen Daten muss auch die Ferienbetreuung bis Ende Januar angemeldet werden.
Zuletzt gibt es eine Info zum flexiblen Förderunterricht in der 6. Stunde. Da dieser in einigen Klassen stattfindet, sollen Eltern ihre Kinder für diese Zeit bei der BoB anmelden, falls Betreuung nötig ist. Wenn der Unterricht verpflichtend ist, werden nicht genutzte Betreuungsstunden im nächsten Monat gutgeschrieben. Bei Fragen hilft das Team im Rathaus weiter.