Unterensingen: Jubiläen nur noch mit schriftlicher Erlaubnis
In Unterensingen (Landkreis Esslingen) ändert sich die Art und Weise, wie die Gemeinde Alters- und Ehejubiläen veröffentlicht. Bisher war dies oft eine Selbstverständlichkeit, doch wegen der strengen Datenschutzregeln der DSGVO ist das nun anders. Die Gemeindeverwaltung darf Namen und Daten nicht mehr einfach so drucken.
Wer möchte, dass sein Jubiläum im Unterensinger Mitteilungsblatt oder in der Nürtinger Zeitung erscheint, muss dem schriftlich zustimmen. Das gilt für Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr. Ab dann wird jeder fünfte Geburtstag veröffentlicht, und ab 100 dann jeder einzelne. Bei Hochzeiten betrifft das alle Jubiläen ab dem 50. Hochzeitstag sowie die folgenden Meilensteine wie den 60. oder 70. Tag.
Für die Veröffentlichung gibt es ein spezielles Formular. Dieses Vordruck wird immer wieder im Mitteilungsblatt abgedruckt oder kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Die Bürger können ihre Einwilligung auch direkt im Rathaus abgeben. Wer möchte, kann dies sogar schon jetzt für alle kommenden Jubiläen erledigen.
Wichtig ist dabei die Frist: Die schriftliche Erklärung muss spätestens sechs Wochen vor dem eigentlichen Termin bei der Gemeinde vorliegen. Die Zustimmung kann laut Verwaltung jederzeit wieder widerrufen werden.