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Bempflingen: Finanzielle Hilfe für Kita- und Schulbetreuung

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Die Gemeinde Bempflingen unterstützt Familien bei den Kosten für die Kinderbetreuung. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Zuschüsse für die Kita und die Grundschule.

Viele Familien in Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung in der Kindertagesstätte oder der Grundschule. Da diese Plätze jedoch Geld kosten, bietet die Gemeinde eine finanzielle Unterstützung an. Wer die Betreuungskosten nicht alleine stemmen kann, kann einen Zuschuss beantragen.

Ob man Geld bekommt, hängt vom Einkommen der Familie ab. Dabei wird genau gerechnet: Auf der einen Seite stehen alle Einnahmen, wie zum Beispiel das Netto-Gehalt, Kindergeld, Wohngeld, Renten oder auch Einnahmen aus Vermietungen. Auf der anderen Seite werden die Ausgaben abgezogen. Dazu zählen die Miete inklusive Nebenkosten, Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit oder Schulden.

Als grobe Orientierung dienen bestimmte Einkommensgrenzen. Für eine Zwei-Menschen-Familie liegt dieser Wert bei 2.464,68 Euro. Bei drei Menschen sind es 3.040,16 Euro, bei vier Menschen 3.619,24 Euro und bei fünf Menschen 4.201,92 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich die Grenze um 576,68 Euro.

Wer unter diesen Werten liegt, bekommt wahrscheinlich einen Zuschuss. Liegt das Einkommen nur knapp darüber, wird trotzdem geprüft, ob eine Teilübernahme möglich ist – besonders dann, wenn die Familie hohe finanzielle Belastungen hat. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bezieht, bekommt die Beiträge meistens komplett bezahlt.

Für die Betreuung in der Grundschule gibt es vom Land oder Bund noch keine ganz genauen Regeln zur Berechnung. Deshalb geht die Gemeinde aktuell davon aus, dass es hier genauso läuft wie bei der Kita.

Die endgültige Entscheidung und die genaue Berechnung übernimmt das zuständige Jugendamt bzw. das Kreisjugendamt. Familien, die Unterstützung benötigen, sollten sich dort über die Beantragung informieren.

Quelle: Bempflingen – zur Originalmeldung

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