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Bempflingen ändert Regeln für Grundschulbetreuung BoB

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Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es bei der Betreuung BoB neue Preise und Regeln. Die Gemeinde reagiert damit auf Unklarheiten durch ein privates Infoblatt.

In Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 Änderungen bei der Grundschulbetreuung BoB. Die Verwaltung der Gemeinde möchte damit einige Punkte klarstellen, da im Vorfeld ein privates „Faktenblatt“ im Umlauf war und viele Eltern verunsichert waren.

Ein wichtiger Punkt ist die Hausaufgabenaufsicht: Diese fällt nicht weg. Die Kinder können ihre Aufgaben weiterhin im letzten Betreuungsblock ab 14:15 Uhr erledigen. Eine geplante Übergangslösung des Gemeinderats wird hingegen nicht umgesetzt. Der Grund ist einfach: Es gab zu wenig Anmeldungen. Nur eine Familie hatte sich für zwei Tage eingetragen, gefordert waren aber mindestens fünf Kinder.

Teurer wird es bei der Ferienbetreuung. Bisher kostete eine Woche pauschal 102,50 Euro, egal ob vier oder fünf Tage betreut wurde. Ab jetzt wird genau nach Tagen abgerechnet: Ein Tag kostet 40 Euro. Die Gemeinde begründet den höheren Preis mit gesetzlichen Änderungen. Die Kinder werden künftig zwei Stunden länger betreut. Dadurch muss mehr Personal eingestellt werden, um die gesetzlichen Pausenregelungen einzuhalten.

Die Kosten für die Eingewöhnung und außerplanmäßige Zubuchungen bleiben gleich. Eltern, die sich die Betreuung nicht leisten können, sollen sich direkt an die Verwaltung wenden. Es gibt Fördermöglichkeiten über die Jugendhilfe.

Beim Geld vom Land gibt es ebenfalls Neuigkeiten. Der Fördersatz für Erstklässler stimmt, aber für Kinder der 2. bis 4. Klasse wird das Geld vom Land voraussichtlich gekürzt. Zudem gibt es keine Förderung für Betreuungszeiten, die über 40 Stunden pro Woche hinausgehen.

Wer sein Kind anmelden will, muss auf die Fristen achten. Wer schon einen Stundenplan hat, soll die Anmeldung über „Little Bird“ bis zum 30. August 2026 erledigen. Für alle anderen ist der 18. September 2026 der Stichtag. Bis zu diesen Terminen muss auch die Ferienbetreuung bis Ende Januar angemeldet werden.

Zusätzlich gibt es in einigen Klassen Förderunterricht in der 6. Stunde. Da dieser nur nach Bedarf stattfindet, sollen Eltern ihre Kinder für diese Zeit bei der BoB anmelden, falls sie betreut werden müssen. Wenn der Unterricht verpflichtend ist, werden nicht genutzte Betreuungsstunden im nächsten Monat gutgeschrieben.

Bei Fragen zur Anmeldung hilft das Team im Rathaus weiter.

Quelle: Bempflingen – zur Originalmeldung

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