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Bempflingen bietet finanzielle Hilfe für Kita und Grundschule

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Familien in Bempflingen können einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen. Das gilt für die Kindertagesbetreuung und die Grundschule.

Viele Familien haben Schwierigkeiten, die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder zu stemmen. Die Gemeinde Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) möchte hier unterstützen. Wer einen Rechtsanspruch auf Betreuung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom Amt zurückbekommen.

Ob man einen Zuschuss erhält, hängt vom Einkommen der Familie ab. Dabei wird geschaut, was reinkommt und was ausgegeben wird. Zum Einkommen zählen zum Beispiel das Netto-Gehalt, Kindergeld, Sozialleistungen, Renten oder auch Einnahmen aus Vermietungen. Auf der anderen Seite stehen die Ausgaben. Hier werden die Miete, Nebenkosten wie Strom und Heizung, Versicherungen sowie Fahrtkosten zur Arbeit angerechnet. Auch Schulden oder Unterhaltszahlungen spielen eine Rolle.

Die Gemeinde gibt grobe Richtwerte vor, ab wann eine Förderung wahrscheinlich ist. Bei einer Zwei-Menschen-Familie liegt die Grenze bei 2.464,68 Euro. Bei drei Menschen sind es 3.040,16 Euro, bei vier Menschen 3.619,24 Euro und bei fünf Menschen 4.201,92 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich der Betrag um 576,68 Euro.

Liegt das Einkommen unter diesen Werten, gibt es meist einen Zuschuss. Liegt es nur knapp darüber, wird im Einzelfall geprüft, ob trotzdem Geld fließt – besonders wenn die Familie hohe finanzielle Belastungen hat. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, bekommt die Kosten in der Regel komplett übernommen.

Bei der Grundschulbetreuung gibt es vom Land oder Bund noch keine ganz genauen Regeln zur Berechnung. Deshalb geht die Gemeinde aktuell davon aus, dass es genauso läuft wie bei der Kita. Die endgültige Entscheidung und die genaue Rechnung übernimmt jedoch das zuständige Jugendamt beziehungsweise das Kreisjugendamt.

Quelle: Bempflingen – zur Originalmeldung

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