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Bad Pyrmont fordert Grundstückseigentümer zum Rückschnitt auf

Copyright und Urheber siehe Bad Pyrmont

Die Stadt Bad Pyrmont erinnert die Anlieger an ihre Pflichten. Zu viele Hecken und Sträucher ragen in die Gehwege und Straßen hinein.

In Bad Pyrmont (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen) gibt es derzeit Probleme mit überwucherten Grundstücken. In den letzten Wochen musste die Stadt immer häufiger Briefe an die Eigentümer schicken. Der Grund: Hecken, Sträucher und Bäume ragen zu weit in den öffentlichen Verkehrsraum hinein.

Das ist nicht nur ein optisches Problem. Die Pflanzen engen die Straßen und Gehwege ein. Im schlimmsten Fall verdecken sie Verkehrszeichen, was gefährlich für alle sein kann, die dort unterwegs sind. Die Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihren Bewuchs so zurückzuschneiden, dass die Wege sicher nutzbar bleiben.

Wer zur Schere greift, muss aber auf die Termine achten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Rückschnitte oder das Roden von Hecken vom 1. März bis zum 30. September verboten. In dieser Zeit sind nur schonende Pflegeschnitte erlaubt. Besonders wichtig ist die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. In dieser Brut- und Setzzeit müssen die Tiere und ihre Lebensräume geschützt werden.

Neben dem Grün gibt es noch ein weiteres Problem: Die Reinigung von Gehwegen und Regenrinnen wird laut Stadt zunehmend vernachlässigt. Auch das gehört zu den Pflichten der Anlieger. Nur wenn die Rinnen sauber sind, kann das Regenwasser ungehindert abfließen und das Stadtbild bleibt ordentlich.

Die Stadt bittet nun alle Betroffenen, ihre Grundstücke zu prüfen und die notwendigen Arbeiten zu erledigen.

Quelle: Bad Pyrmont – zur Originalmeldung

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