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Bad Laer: Wasserentnahmen zur Bewässerung untersagt

Copyright und Urheber siehe Bad Laer

Wegen der anhaltenden Trockenheit gibt es in Bad Laer und dem Landkreis Osnabrück strenge Regeln für die Wassernutzung. Ab dem 7. August dürfen viele Flächen nicht mehr beliebig bewässert werden.

In Bad Laer (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) und dem gesamten Landkreis wird es eng mit dem Wasser. Die aktuelle Hochsommerwetterlage und die lange Trockenperiode haben die Wasserstände in den Flüssen, Seen und im Grundwasser stark sinken lassen. Um die Natur zu schützen und die Trinkwasserversorgung zu sichern, haben die Stadt und der Landkreis nun klare Verbote ausgesprochen.

Ab Freitag, dem 7. August, bis einschließlich 30. September 2026 ist es verboten, Wasser aus kleineren Fließgewässern (sogenannten Gewässern 2. und 3. Ordnung) zur Bewässerung oder Beregnung zu entnehmen. Das gilt ausnahmslos, auch wenn man eigentlich eine offizielle Erlaubnis dafür hat.

Zusätzlich gibt es zeitliche Einschränkungen für die Beregnung von Grünflächen. Egal ob es sich um private Gärten, öffentliche Parks, Sportplätze wie Rasen- oder Golfplätze oder um land- und forstwirtschaftliche Flächen handelt: Täglich zwischen 12 und 18 Uhr darf nicht bewässert werden. Auch Besitzer von Brunnen mit einer Entnahmeerlaubnis müssen sich an diese Zeitspanne halten.

Die Behörden wollen damit verhindern, dass die ökologische Balance in den Gewässern kippt und Tiere oder Pflanzen sterben. Die vollständigen amtlichen Dokumente können online bei der Stadt Osnabrück oder dem Landkreis eingesehen werden. Die Verantwortlichen bitten alle Bürger, sparsam mit dem Wasser umzugehen.

Quelle: Bad Laer – zur Originalmeldung

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