Hagen am Teutoburger Wald: Wasserentnahmen und Bewässerung eingeschränkt
Es ist zu trocken im Sommer. Die Wasserstände in den Flüssen, Seen und im Grundwasser sind deutlich gesunken. Deshalb greifen die Stadt und der Landkreis Osnabrück jetzt durch, um die Trinkwasserversorgung und die Natur zu schützen.
Ab Freitag, dem 7. August, ist es verboten, Wasser aus Fließgewässern der 2. und 3. Ordnung für die Bewässerung oder Beregnung zu entnehmen. Diese Regel gilt bis einschließlich zum 30. September 2026. Das Verbot gilt für alle, auch wenn sie eigentlich eine offizielle Erlaubnis für die Wasserentnahme haben.
Zusätzlich gibt es Einschränkungen für das Gießen von Grünflächen. Ob privater Garten, öffentliche Parks, Sportplätze oder Äcker in der Land- und Forstwirtschaft: Zwischen 12 und 18 Uhr darf nicht bewässert werden. Auch diese Sperre gilt vom 7. August bis zum 30. September 2026. Das betrifft auch Leute, die eigene Brunnen haben und dafür eine Erlaubnis besitzen.
Die Behörden in Hagen am Teutoburger Wald (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) hoffen so, dass die ökologische Balance der Gewässer erhalten bleibt. Die Stadt und der Landkreis bitten alle Bürger, sparsam mit dem Wasser umzugehen.
Wer die genauen Details der Allgemeinverfügungen lesen möchte, kann diese auf den Internetseiten der Stadt oder des Landkreises Osnabrück einsehen.