Anklage nach versuchtem Brandanschlag in Schmölln
Es war früher Morgen am 5. Januar 2025, als eine Gruppe von Männern zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln (Thüringen) fuhr. Die Männer wollten das Gebäude in Brand setzen. Zuerst schlugen sie ein Fenster ein. Dann versuchten sie, mit einer Feuerwerksbatterie brennende Pyrotechnik in das Haus zu schießen.
Ein Feuer brach zum Glück nicht aus, sodass niemand zu Schaden kam. Während einer der Beteiligten die Umgebung absicherte, filmte ein anderer den Angriff mit seinem Handy. Die Gruppe gehörte laut Anklage der rechtsextremen Vereinigung "Letzte Verteidigungs Welle" an. Diese Gruppe wollte durch Gewalt gegen Migranten und politische Gegner das demokratische System in Deutschland stürzen.
Zwei der Beteiligten wurden bereits zu Jugendstrafen verurteilt. Gegen die beiden anderen deutschen Staatsangehörigen, die den Angriff filmten und absicherten, hat die Bundesanwaltschaft nun ebenfalls Anklage erhoben. Der Prozess soll vor dem Oberlandesgericht in Jena stattfinden.
Die beiden Verdächtigen wurden Ende Juni 2026 festgenommen. Einer von ihnen sitzt weiterhin in Untersuchungshaft, für den anderen wurde der Haftbefehl im Juli wieder aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum versuchten Mord und zur schweren Brandstiftung vor.
Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun das Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – zur Originalmeldung