Anklage nach Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei deutsche Staatsangehörige erhoben. Die Jugendlichen sollen Teil einer rechtsextremen Gruppe namens „Letzte Verteidigung Welle“ gewesen sein. Diese Vereinigung wurde im April 2024 gegründet. Die Mitglieder wollten das demokratische System in Deutschland stürzen. Ihr Plan sah vor, Gewalt gegen Migranten und politische Gegner anzuwenden. Dazu gehörten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylheime und linke Einrichtungen. Die Taten sollten laut Anklage auch tödlich enden.
Ein konkreter Vorfall passierte am frühen Morgen des 5. Januar 2025 in Schmölln (Thüringen). Die beiden Jugendlichen waren zusammen mit zwei weiteren Männern zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft gefahren. Dort schlugen sie ein Fenster ein. Dann versuchten sie, mit einer Feuerwerksbatterie Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen, um ein Feuer auszulösen. Ein Brand brach jedoch nicht aus. Während einer der Jugendlichen den Angriff mit der Kamera filmte, sicherte der andere das Geschehen ab.
Die beiden anderen Beteiligten wurden bereits im August 2026 zu Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die beiden jetzigen Angeschuldigten wurden Ende Juni 2026 festgenommen. Einer von ihnen sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Der andere wurde im Juli wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Angeklagten müssen sich nun vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg verantworten. Ihnen wird Beihilfe zum versuchten Mord und zur versuchten Brandstiftung vorgeworfen. Zudem sollen sie eine terroristische Vereinigung unterstützt haben. Ob und inwieweit sie sich strafbar gemacht haben, klärt nun das Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – zur Originalmeldung