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Altfraunhofen: Regeln für das Befüllen und Leeren von Gartenpools

Die Gemeinde Altfraunhofen informiert über die richtige Entsorgung von Poolwasser. Wer das Wasser falsch ableitet, riskiert Bußgelder.

In Altfraunhofen (Landkreis Landshut, Bayern) gibt es wichtige Vorgaben für Besitzer von Gartenpools. Die Gemeinde weist darauf hin, dass diese Pools nicht mit Gartenwasser befüllt werden dürfen. Dieses Wasser kann zudem nicht als Gartenwasser angerechnet werden.

Besonders beim Leeren der Becken gibt es strenge Regeln. Es fallen verschiedene Arten von Abwasser an: Das ist zum einen das Rückspülwasser aus Sandfiltern oder Filterkerzen, das den Schmutz aus dem Badewasser enthält. Zum anderen gibt es das Reinigungswasser, das beim Putzen des leeren Beckens mit Reinigungsmitteln entsteht, sowie das normale Wasser bei der kompletten Entleerung, etwa am Ende der Saison.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt untersagt es, dieses Wasser in die Regenwasser-Kanalisation zu leiten. Da Regenwasserkanäle das Wasser oft ungereinigt in Bäche, Flüsse oder Seen leiten, kann dies zu schweren Schäden an der Umwelt und den Gewässern führen. Auch Kleinkläranlagen, Sickerschächte zum Grundwasser oder Oberflächengewässer dürfen in der Regel nicht genutzt werden. Für eine solche Einleitung wäre eine wasserrechtliche Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde nötig, wobei das Wasser vorher ausreichend behandelt werden müsste.

Wer das Wasser unerlaubt in die Kanalisation oder in Gewässer leitet, macht sich nach dem Wasserhaushaltsgesetz strafbar. Solche Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bestraft werden. Außerdem kann die Gemeinde eine Nachzahlung der Abwasserabgabe für die illegal eingeleiteten Mengen fordern.

Das Reinigungswasser und das Filterrückspülwasser müssen daher über einen Anschluss an die öffentliche Schmutzwasser- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden.

Quelle: Altfraunhofen – zur Originalmeldung

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