Baierbach: Regeln für den Rückschnitt von Hecken und Bäumen
In Baierbach (Landkreis Landshut, Bayern) gibt es klare Regeln für Grundstückseigentümer, deren Pflanzen in den öffentlichen Raum ragen. Laut dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz müssen Hecken und andere Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Dabei ist auf die Höhe zu achten. Wenn Äste und Zweige über die Fahrbahn ragen, müssen sie so gekürzt werden, dass eine Höhe von mindestens 4,50 Metern bleibt. Über den Bürgersteigen gilt eine andere Grenze: Hier müssen Büsche und Bäume bis zu einer Höhe von 2,50 Metern ausgeschnitten werden.
Allerdings gibt es eine wichtige zeitliche Einschränkung. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist der starke Heckenschnitt in Deutschland verboten. Das gilt für Hecken, Sträucher, Gehölze, Gebüsche und lebende Zäune. Diese Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz soll Vögel und Insekten schützen.
Wer seine Pflanzen in diesem Zeitraum dennoch bearbeiten möchte, darf nur einen pflegenden Formschnitt machen. Ein radikaler Rückschnitt oder das komplette Entfernen der Pflanzen ist in dieser Zeit nicht erlaubt.
Quelle: Baierbach – zur Originalmeldung