Adelsheim: Bootsfahrten auf der Seckach zeitweise verboten
In Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gelten neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die das Befahren des Gewässers mit Wasserfahrzeugen einschränkt.
Das Verbot betrifft alle Arten von Booten. Es gilt in dem Bereich, der an der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht. Wer dort im Frühjahr oder Frühsommer auf dem Wasser unterwegs ist, macht sich strafbar.
Zeitlich ist das Verbot genau festgelegt: Vom 1. April bis zum 31. Juli darf der genannte Abschnitt nicht befahren werden. Grund für die Maßnahme ist der Naturschutz. Vor allem gefährdete einheimische Vogelarten sollen in dieser Zeit Ruhe haben und geschützt werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Regelung nicht folgenlos bleiben. Wer das Verbot ignoriert, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung