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Adelsheim: Befahrungsverbot auf der Seckach im Frühjahr

Wer im Frühling mit dem Boot auf der Seckach unterwegs sein will, muss aufpassen. In einem bestimmten Abschnitt ist das Befahren nun zeitweise verboten.

Die Stadtverwaltung Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) hat eine neue Regelung für die Seckach festgelegt. Es geht dabei um den Naturschutz. Vor allem die einheimischen Vogelarten sind gefährdet und sollen in ihrer wichtigen Phase nicht gestört werden.

Das Verbot gilt für alle Arten von Wasserfahrzeugen. Betroffen ist der Flussabschnitt von der Einmündung der Kirnau bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim. In diesem Bereich darf das Gewässer vom 1. April bis zum 31. Juli nicht befahren werden.

Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße bestraft werden können.

Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung

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