Adelsheim: Befahrungsverbot auf der Seckach im Frühjahr
In Adelsheim (Neckartal-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gelten neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die den Gemeingebrauch am Gewässer einschränkt. Grund dafür ist der Naturschutz. Vor allem die einheimischen Vogelarten sind gefährdet und sollen in ihrer wichtigen Zeit nicht gestört werden.
Das Verbot betrifft alle Arten von Wasserfahrzeugen. Es gilt in dem Abschnitt, der an der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht. Wer in diesem Bereich auf das Wasser geht, muss den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Juli beachten. In dieser Zeit ist das Befahren streng untersagt.
Die Stadt warnt davor, gegen die Regeln zu verstoßen. Wer das Verbot ignoriert, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Bei Fragen können sich Betroffene an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 wenden. Erreichbar ist das Rathaus unter der Telefonnummer 06291 6200-0.
Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung