Adelsheim: Befahrungsverbot auf der Seckach für Paddler
In Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die das Befahren des Gewässers einschränkt.
Das Verbot gilt für alle Arten von Wasserfahrzeugen. Betroffen ist der Abschnitt, der an der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht. Wer dort mit dem Boot oder dem Kajak unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe.
Die Regelung ist zeitlich begrenzt: Sie gilt vom 1. April bis zum 31. Juli. Grund für die Sperrung ist der Naturschutz. Vor allem die gefährdeten einheimischen Vogelarten sollen in dieser Zeit ungestört bleiben.
Bei Fragen können sich Betroffene an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 wenden. Telefonisch ist das Rathaus unter 06291 6200-0 erreichbar.
Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung