A 44: Unfall nach illegalem Autorennen
Es war Mittwochabend, gegen 20:40 Uhr, als es auf der A 44 zwischen Lichtenau Westfalen und Marsberg (Nordrhein-Westfalen) zum Crash kam. Zwei 40-jährige Männer aus Leinefeld-Worbis waren mit einem Audi TT und einem Maserati in Richtung Kassel unterwegs. Beide fuhren hintereinander auf dem linken Fahrstreifen.
Ein 63-jähriger Fahrer aus Gütersloh wollte mit seinem Sattelzugmaschine gerade den rechten Fahrstreifen verlassen, um einen anderen LKW zu überholen. Dabei kam es zum Zusammenstoß: Der Audi TT prallte gegen den Auflieger des LKWs.
Nach dem Unfall wurde es auf der Autobahn hitzig. Der Fahrer des Maserati überholte den LKW rechts über den Seitenstreifen. Er setzte sich vor den Lastwagen und bremste ihn aus, um ihn zu stoppen und die Weiterfahrt zu verhindern.
Die Versionen der Beteiligten gehen weit auseinander. Der LKW-Fahrer gab an, der Audi sei etwa einen Kilometer hinter ihm gewesen, als er den Spurwechsel begann. Der Audi-Fahrer habe mehrfach die Lichthupe benutzt und sei dann aufgefahren. Die beiden Autofahrer behaupteten hingegen, der LKW sei unvermittelt drei Meter vor ihnen auf die Spur gezogen. Ein Ausweichen war dann nicht mehr möglich.
Doch dann meldete sich ein Zeuge bei der Polizei. Er beschrieb das Fahrverhalten der beiden 40-Jährigen vor dem Unfall als rücksichtslos und extrem schnell. Die Beamten leiteten daraufhin Strafverfahren wegen eines verbotenen Kfz-Rennens und Nötigung im Straßenverkehr ein.
Die Folgen für die beiden Männer sind hart: Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden sowohl der Audi als auch der Maserati beschlagnahmt und abgeschleppt. Die Polizei nahm zudem die Handys beider Fahrer sowie den Führerschein des Maserati-Fahrers an sich. Der Audi-Fahrer konnte seinen Führerschein gar nicht erst vorzeigen.
Die Polizei sucht nun weitere Menschen, die das Rennen beobachtet haben. Hinweise soll man an das Verkehrskommissariat 1 unter der Telefonnummer 0521-545-0 melden.
Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.