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Winterdienst in Löhnberg: Gemeinde klärt über Räumpflicht auf

Nicht jede Straße in Löhnberg wird sofort geräumt. Die Gemeinde erklärt nun, wo der Bauhof streut und wann die Bewohner selbst ran müssen.

In Löhnberg (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen) gibt es oft Fragen dazu, welche Straßen bei Schnee und Eis geräumt werden. Deshalb informiert das Rathaus nun darüber, was der Bauhof genau machen muss und wo die Grenzen liegen.

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, jeden Weg im Ort jederzeit eisfrei zu halten. Der Bauhof konzentriert sich auf die wichtigen und gefährlichen Stellen. Dazu gehören vor allem die Hauptstraßen, steile Abschnitte, Kurven, Kreuzungen und Einmündungen. Auch stark genutzte Fußgängerüberwege, etwa an Schulen oder Bushaltestellen, haben Priorität.

Nebenstraßen und Stichwege werden grundsätzlich nicht geräumt. Das gilt auch für viele Fußwege und Plätze. Nur wenn diese Wege regelmäßig und intensiv genutzt werden, greift der Winterdienst. Wege in Parks, auf Friedhöfen oder kleine Abkürzungen müssen nicht zwingend gesichert werden, solange es einen anderen sicheren Weg gibt.

Auch zeitlich gibt es feste Regeln. Der Winterdienst arbeitet nicht rund um die Uhr. An Werktagen beginnt die Sicherung meist zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr. Samstags startet der Dienst etwas später, an Sonn- und Feiertagen erst gegen 9:00 Uhr. Wenn der Berufsverkehr gegen 20:00 Uhr endet, ist die Pflicht der Gemeinde in der Regel erledigt.

Da ein kompletter Durchgang mit den Fahrzeugen mehrere Stunden dauert, arbeitet der Bauhof nach einem Prioritätenplan. Die Gemeinde bittet zudem um Verständnis, falls es durch Krankheit oder Urlaub mal zu personellen Engpässen kommt und es deshalb länger dauert.

Für die Bürger bleibt die eigene Pflicht bestehen. Wer ein Grundstück besitzt, muss die angrenzenden Gehwege räumen und streuen. Das gilt laut Straßenreinigungssatzung in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Schnee oder Glätte muss dies unverzüglich geschehen.

Quelle: Löhnberg – zur Originalmeldung

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