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Winnenden: Fassadenbeleuchtung im Sommer verboten

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In Winnenden (Landkreis Rems-Murr, Baden-Württemberg) gelten strenge Regeln für die Beleuchtung von Gebäuden. Das Ziel ist es, die Natur und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Wer in Winnenden (Landkreis Rems-Murr, Baden-Württemberg) sein Gebäude nachts anstrahlt, muss auf das Datum schauen. In den letzten Jahrzehnten ist die künstliche Beleuchtung stark zugenommen. Das hat Folgen: Zu viel Licht schadet Pflanzen und Tieren. Besonders Insekten leiden darunter, obwohl sie wichtig für die Bestäubung von Pflanzen sind und als Nahrung für andere Tiere dienen.

Auch für Menschen ist zu viel Licht schlecht. Wenn es dunkel wird, bildet der Körper Melatonin. Ist die Umgebung zu hell, fällt das Einschlafen schwerer. Die Menschen schlafen dann kürzer oder schlechter.

Deshalb gibt es klare Regeln nach dem Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg. Vom 1. April bis zum 30. September ist die Beleuchtung von Fassaden den ganzen Tag über verboten. Im Winter, also vom 1. Oktober bis zum 31. März, darf die Beleuchtung in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht eingeschaltet werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn die Beleuchtung für die öffentliche Sicherheit oder den Betrieb eines Gebäudes nötig ist oder wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, bleibt sie erlaubt. In besonderen Härtefällen kann man zudem eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Stadt erinnert daran, Licht nur dort einzusetzen, wo es wirklich gebraucht wird: so wenig wie möglich und so viel wie nötig.

Quelle: Winnenden – zur Originalmeldung

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