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Wetzlar: B 49 am August-Wochenende voll gesperrt

Copyright und Urheber siehe Wetzlar

Wegen großer Bauarbeiten an Brücken und Hochstraßen wird die B 49 in Wetzlar komplett dichtgemacht. Autofahrer müssen ab dem 21. August mit großen Umwegen rechnen.

Wer am Wochenende vom 21. bis 24. August in Wetzlar (Lahn-Dill-Kreis, Hessen) unterwegs ist, sollte die B 49 meiden. Ab Freitag, den 21. August, um 21 Uhr wird die Straße voll gesperrt. Das Ganze dauert voraussichtlich bis Montagmorgen um 5 Uhr. Grund ist der Aufbau einer neuen Baustellen-Verkehrsführung.

Die Sperrungen treffen verschiedene Abschnitte: In Richtung Gießen kommt es zum Stillstand zwischen den Anschlussstellen Wetzlar-Dalheim und Wetzlar-Mitte. In Richtung Limburg ist die Strecke zwischen Wetzlar-Garbenheim und Wetzlar-Dalheim dicht. Besonders wichtig für die Nacht von Freitag auf Samstag: In Richtung Gießen ist die B 49 dann sogar schon ab der Anschlussstelle Solms gesperrt. Wer dann durch will, muss über Albshausen, die Braunfelser Straße und den Karl-Kellner-Ring ausweichen.

Der restliche Durchgangsverkehr wird das ganze Wochenende über in beide Richtungen großräumig umgeleitet. Die Route führt über die B 277, die A 480, das Wetzlarer Kreuz und die A 45.

Ab Montag, den 24. August, geht es dann mit den eigentlichen Arbeiten los. Zwischen Wetzlar-Garbenheim und Wetzlar-Dalheim bleibt in beide Richtungen jeweils nur eine Spur offen. Außerdem gibt es eine langfristige Einschränkung: Die Auffahrt auf die B 49 in Richtung Limburg an der Anschlussstelle Wetzlar-Mitte bleibt für etwa drei Monate komplett zu. Alle anderen Auf- und Abfahrten können weiterhin genutzt werden.

Es geht um die Instandsetzung der Wetzlarer Hochstraße und der Brücke über die B 277 bei Wetzlar-Dalheim. Die Firma Hessen Mobil erneuert dort die Fahrbahn, saniert den Beton der Bauwerke und tauscht die Abflüsse und Entwässerungsleitungen aus. Die Arbeiten sollen bis zum Sommer 2027 dauern und kosten rund 5,5 Millionen Euro. Finanziert wird das Projekt durch den Bund.

Quelle: Wetzlar – zur Originalmeldung

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