Westerham stellt neue Unterkunft für Geflüchtete fertig
In Westerham (Landkreis Rosenheim, Bayern) ist eine neue Unterkunft für Geflüchtete fertig geworden. Ende Juni wurden die Arbeiten abgeschlossen. Im Juli haben sich Vertreter des Landratsamts, des Gemeinderats und des Ortsrats Westerham die Anlage gemeinsam angesehen. Auch Leute von der Ukraine-Hilfe und der Asyl-Hilfe waren dabei.
Die Anlage ist modern und kleinteilig gebaut. Es gibt wohnungsähnliche Einheiten, in denen maximal vier Menschen zusammenleben. Meistens gibt es zwei Zimmer und ein eigenes Bad. Das ist vor allem für Familien oder kranke und schutzbedürftige Menschen gut geeignet. Insgesamt bietet die Unterkunft Platz für bis zu 160 Menschen.
Allerdings wird die Anlage wohl nicht voll auslastet. Die Zuwanderungszahlen sind in den letzten Monaten gesunken. Deshalb will das Landratsamt vor allem Menschen dort unterbringen, die schon länger in Deutschland sind, aber bisher keine gute Unterkunft hatten. Auch ukrainische Familien mit Kindern könnten einziehen, wenn ihre jetzigen Unterkünfte nicht mehr passen. Ein genaues Datum für den Einzug steht noch nicht fest, aber es könnte schon im Laufe des Sommers 2026 losgehen.
Für die Organisation gibt es einen Plan: Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Technik und die Gebäude. Außerdem wird es Sicherheitsstreifen geben. Ein Wohlfahrtsverband wie die Caritas oder die Diakonie soll ebenfalls mithelfen. Besonders positiv bewertet wurde ein eigenes Verwaltungsgebäude. Das können später auch die örtlichen Helferkreise für ihre Treffen nutzen.
Damit die neuen Bewohner gut ankommen, hat die Gemeinde ein Infopaket geschnürt. In einem kleinen Heft stehen wichtige Infos zu Ärzten, Einkaufen, Schulen, Kindergärten und Vereinen. Das Heft wird bei Bedarf in verschiedene Sprachen übersetzt. Die Gemeinde weiß, dass dadurch Angebote wie die Tafel, Schulen und Kindergärten mehr beansprucht werden könnten, und arbeitet bereits an Lösungen.
Ein rechtliches Thema bleibt noch offen: Die Gemeinde wartet auf einen Termin vor dem Verwaltungsgericht. Dort geht es darum, wie lange die Anlage insgesamt genutzt werden darf.