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Bauanträge im Landkreis Rosenheim jetzt digital möglich

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Wer im Landkreis Rosenheim bauen will, muss nicht mehr zwingend zum Amt. Seit dem 1. November 2023 können Bauanträge online eingereicht werden.

Das Landratsamt Rosenheim (Bayern) hat das Verfahren für Bauherren und Planer vereinfacht. Seit dem 1. November 2023 können Anträge über ein Online-Formular direkt bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Auch die Pläne, die am Computer erstellt wurden, lassen sich einfach an den digitalen Antrag anhängen.

Das System hilft den Nutzern beim Ausfüllen und weist auf die nötigen Unterlagen hin. Das soll dazu führen, dass die Anträge vollständiger sind und schneller bearbeitet werden können. Damit das funktioniert, müssen sich die Antragsteller mit der BayernID oder einem ELSTER-Unternehmenskonto ausweisen.

Wer lieber auf Papier setzt, kann das weiterhin tun. Aber auch hier gibt es eine Änderung: Seit dem 1. November müssen fast alle Anträge direkt beim Landratsamt abgegeben werden und nicht mehr über die Gemeinde. Das hat den Vorteil, dass die Bauherren nicht mehr auf die nächste Gemeinderatssitzung warten müssen. Das Landratsamt scannt die Papierformulare ein und bearbeitet sie dann digital zusammen mit den Fachbehörden und der Gemeinde.

Ausnahmen gibt es bei der Genehmigungsfreistellung, isolierten Befreiungen oder Abweichungen von gemeindlichen Bebauungsplänen. In diesen speziellen Fällen bleibt die Gemeinde weiterhin der richtige Ansprechpartner. Auch für die erste Beratung von Bauherren sind die Gemeinden nach wie vor die erste Adresse.

Das Projekt wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr entwickelt. Ziel ist es, dass dieses System bald in ganz Bayern funktioniert. Inzwischen nutzen bereits 61 Städte und Landratsämter den digitalen Weg.

Wer weitere Informationen sucht, kann die Webseite www.landkreis-rosenheim.de besuchen. Bei Fragen zur digitalen Antragstellung hilft Frau Bruhnke unter der Telefonnummer 08075-3121 oder per E-Mail an [email protected] weiter.

Quelle: Amerang – zur Originalmeldung

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