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Wenzenbach: Neuer Bebauungsplan Jägerweg II tritt in Kraft

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In Wenzenbach gibt es neue Regeln für das Bauen im Bereich Jägerweg II. Der Gemeinderat hat den Plan nun offiziell beschlossen.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) ist ein neues Kapitel für die Ortsentwicklung aufgeschlagen. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich „Jägerweg II“ ist nun offiziell gültig. Damit ist festgelegt, wie in diesem Teil des Ortes gebaut werden darf und welche Grünflächen erhalten bleiben müssen.

Der Weg bis zu diesem Beschluss dauerte eine ganze Weile. Schon am 28. Januar 2025 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Plans beschlossen. Danach gab es zwei Phasen, in denen die Bürger mitreden konnten. Zuerst konnten die Menschen vom 18. August bis zum 19. September 2025 ihre Meinung sagen. Später, zwischen dem 9. März und dem 10. April 2026, folgte die förmliche Beteiligung.

Alle Anregungen und Einwände, die in dieser Zeit eingegangen sind, wurden vom Gemeinderat geprüft. Am 28. Juli 2026 traf das Gremium in einer öffentlichen Sitzung die endgültige Entscheidung und verabschiedete den Plan als Satzung. Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt die Regelung nun offiziell in Kraft.

Wer genau wissen möchte, was sich im Bereich Jägerweg II ändert, kann die Unterlagen einsehen. Die Pläne und die Begründung stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles bereit. Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann die Dokumente im Rathaus in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 anschauen.

Die Gemeinde ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr. Am Dienstag gibt es zudem eine Spächatsprechung von 15 bis 18 Uhr, und donnerstags ist das Amt von 14 bis 16 Uhr besetzt.

Wer rechtliche Mängel am Verfahren sieht, muss diese innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Gemeinde melden. Entschädigungsansprüche wegen Vermögensnachteilen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres geltend gemacht werden.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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