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Wenzenbach beschließt neuen Bebauungsplan Jägerweg II

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In Wenzenbach gibt es neue Regeln für das Bauen im Bereich Jägerweg II. Der Gemeinderat hat den Plan nun offiziell verabschiedet.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) ist ein neues Bauprojekt einen entscheidenden Schritt weiter. Der Gemeinderat hat den Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich „Jägerweg II“ beschlossen. Damit ist nun festgelegt, wie und wo in diesem Gebiet gebaut werden darf.

Der Weg bis zu diesem Beschluss dauerte eine ganze Weile. Schon am 28. Januar 2025 startete die Gemeinde mit der Aufstellung des Plans. In zwei Phasen konnten die Bürger ihre Meinung sagen: Zuerst gab es eine frühzeitige Beteiligung vom 18. August bis zum 19. September 2025. Später, zwischen dem 9. März und dem 10. April 2026, folgte die förmliche Beteiligung.

Alle Anregungen und Einwendungen, die im Laufe des Verfahrens eingegangen sind, wurden am 28. Juli 2026 geprüft und abgewogen. Am selben Tag beschloss der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung den Plan als Satzung. Mit der jetzigen Bekanntmachung tritt der Plan offiziell in Kraft.

Wer genau wissen will, was im Bereich Jägerweg II geplant ist, kann die Unterlagen einsehen. Die Pläne und die Begründung stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles. Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann in die Gemeindeverwaltung in der Hauptstraße 40 gehen. Die Unterlagen liegen dort in Zimmer 1.10 aus.

Die Verwaltung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Dienstag gibt es zudem eine Sprechstunde von 15 bis 18 Uhr, donnerstags ist das Amt von 14 bis 16 Uhr für Besucher da.

Wer Fehler im Verfahren sieht oder Ansprüche geltend machen will, muss dies schriftlich bei der Gemeinde melden. Für bestimmte Mängel gilt eine Frist von einem Jahr ab Bekanntmachung. Entschädigungsansprüche wegen Vermögensnachteilen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Nachteil entstand, gefordert werden.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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