Wenzenbach hebt Bebauungsplan für Gebiet Ost auf
Der Gemeinderat von Wenzenbach hat entschieden: Der Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich "Wenzenbach Ost" wird aufgehoben. Damit gelten die bisherigen Regeln für dieses Gebiet nicht mehr. Auch verschiedene Ergänzungen, wie die Erweiterung, die Änderung sowie die Regelungen zur Flur-Nummer 615 und das Deckblatt Nummer 1, fallen weg.
Der Weg zu diesem Beschluss dauerte einige Zeit. Bereits am 25. Februar 2025 startete der Gemeinderat das Verfahren zur Aufhebung. In den folgenden Monaten gab es zwei Phasen, in denen sich die Bürger beteiligen konnten. Zuerst geschah dies vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025, später dann noch einmal vom 9. März bis zum 10. April 2026. Alle eingegangenen Vorschläge und Einwände wurden am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen. Am selben Tag fasste der Gemeinderat den endgültigen Beschluss.
Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt die Aufhebung offiziell in Kraft. Wer wissen möchte, warum die Gemeinde diesen Schritt gegangen ist und wie die Umweltbelange dabei berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zur Verfügung.
Wer lieber persönlich vorbeischauen möchte, kann die Unterlagen im Rathaus in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 einsehen. Die Verwaltung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzlich gibt es am Dienstag von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr weitere Sprechzeiten.
Für Betroffene gibt es wichtige Fristen. Wer Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung rügen möchte, muss dies innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde melden. Ansprüche auf Entschädigung wegen Vermögensnachteilen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Nachteil entstand, geltend gemacht werden.
Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung