Wenzenbach hebt Bebauungsplan Wenzenbach Ost auf
In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung in der Bauplanung. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Wenzenbach Ost“ aufzuheben. Das gilt auch für alle dazugehörigen Ergänzungen, wie die Erweiterung, die Änderung sowie das Deckblatt Nummer eins und die Flurstück-Nummer 615.
Der Weg zu dieser Entscheidung dauerte über ein Jahr. Alles begann am 25. Februar 2025, als der Gemeinderat das Aufhebungsverfahren startete. In den folgenden Monaten konnten sich die Bürger beteiligen. Zuerst gab es eine frühe Phase vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025, später folgte eine förmliche Beteiligung zwischen dem 9. März und dem 10. April 2026. Alle eingegangenen Vorschläge und Einwände wurden am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen. Am selben Tag fasste der Gemeinderat den endgültigen Beschluss zur Aufhebung.
Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt die Aufhebung nun offiziell in Kraft. Wer genau wissen möchte, warum der Plan gelöscht wurde und wie die Umweltbelange dabei berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zur Verfügung.
Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann die Dokumente im Rathersgebäude in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 einsehen. Die Gemeinde ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzlich gibt es am Dienstag von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr weitere Sprechzeiten.
Für Betroffene gibt es nun wichtige Fristen. Wer Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung rügen will, muss dies innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde melden. Ansprüche auf Entschädigung für Vermögensnachteile müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres geltend gemacht werden, in dem der Nachteil entstanden ist.
Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung