Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Menschen über Dinge aus dem Ort und von den örtlichen Vereinen auf dem Laufenden zu halten.
Das Blatt erscheint normalerweise jede Woche an einem Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich der Termin verschieben. Wer etwas im Anzeiger veröffentlichen will, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Zeitpunkt einmal ändert, wird das vorher im Anzeiger selbst mitgeteilt.
Wer eine Anzeige schalten möchte, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien in der Außenstelle Gaggenau. Dort kann man unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail an [email protected] Kontakt aufnehmen.
Man kann den Gemeindeanzeiger auch abonnieren. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist, dass sie die Inhalte nicht nur auf Papier bekommen. Die amtlichen Infos, die Nachrichten der Vereine und alle anderen Texte stehen dann auch digital als sogenannte eBlättle zur Verfügung. Diese sind jeweils donnerstags ab 9 Uhr abrufbar.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung