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Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach informiert ihre Bürger wöchentlich über wichtige Neuigkeiten und Vereinsmeldungen. Hier erfahren Sie, wie Sie das Blatt beziehen und Anzeigen schalten können.

In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Blatt dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Menschen über Dinge aus dem Ort und den örtlichen Vereinen auf dem Laufenden zu halten.

Normalerweise erscheint der Anzeiger jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage oder andere zwingende Ereignisse dazwischenkommen, kann es eine andere Regelung geben. Wer etwas veröffentlichen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Termin einmal verschiebt, wird das vorher im Anzeiger mitgeteilt.

Wer eine Anzeige schalten will, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Erreichbar ist der Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected].

Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr (gültig ab 2022). Wer das Abo hat, bekommt die amtlichen Infos, die Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte zusätzlich digital. Das sogenannte „eBlättle“ steht Abonnenten immer donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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