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Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach informiert darüber, wie Bürger den wöchentlichen Anzeiger beziehen und Anzeigen aufgeben können.

In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. In diesem Heft veröffentlicht die Gemeinde amtliche Bekanntmachungen und informiert die Bewohner über Neuigkeiten aus dem Ort und von den Vereinen.

Das Blatt erscheint normalerweise jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage dazwischenliegen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich der Termin verschieben.

Wer selbst etwas im Anzeiger veröffentlichen möchte, muss die Anzeige direkt beim Verlag aufgeben. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Außenstelle Gaggenau). Erreichbar ist der Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail an [email protected]. Wichtig für alle: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal ändern, wird das vorher im Anzeiger bekannt gegeben.

Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement beziehen. Das kostet 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Wer ein Abo hat, bekommt die Inhalte zusätzlich digital als „eBlättle“. Diese Version steht dann immer donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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