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Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach informiert darüber, wie Bürger das Amtsblatt beziehen und Anzeigen aufgeben können.

Die Gemeinde Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt wöchentlich einen Gemeindeanzeiger heraus. In diesem Heft werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und die Bevölkerung über Neuigkeiten aus dem Ort sowie über Vereinsaktivitäten informiert.

Normalerweise erscheint das Blatt immer donnerstags. Nur wenn Feiertage anstehen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich dieser Termin ändern. Wer selbst etwas im Anzeiger veröffentlichen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin verschieben, wird das rechtzeitig im Anzeiger selbst bekannt gegeben.

Wer das Blatt regelmäßig lesen möchte, kann es im Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Sie können die amtlichen Infos und Vereinsnachrichten als sogenannte eBlättle lesen. Diese stehen jeweils donnerstags ab 9 Uhr elektronisch zur Verfügung.

Anzeigen können nicht direkt bei der Gemeinde, sondern nur über den Verlag aufgegeben werden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) in der Außenstelle Gaggenau. Dort ist man unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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