Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
Die Gemeinde Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt wöchentlich einen Gemeindeanzeiger heraus. In diesem Heft werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und die Bevölkerung über Dinge aus dem Ort sowie Nachrichten von Vereinen informiert.
Normalerweise erscheint das Blatt immer donnerstags. Nur wenn Feiertage dazwischenliegen oder andere wichtige Ereignisse eintreten, kann sich der Termin ändern. Wer selbst etwas im Anzeiger veröffentlichen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Termin verschiebt, wird das rechtzeitig im Anzeiger angekündigt.
Wer eine Anzeige schalten will, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien in Weil der Stadt (Außenstelle Gaggenau). Erreichbar ist der Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected].
Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Sie können das sogenannte eBlättle nutzen und die Inhalte sowie die amtlichen Meldungen immer donnerstags ab 9 Uhr elektronisch lesen.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung