Landkreis Rastatt: Wasserentnahme aus Bächen und Teichen bleibt verboten
Im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg) bleibt es trocken. Deshalb verlängert das Landratsamt das Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Die neue Regelung gilt ab dem 1. September 2026 und läuft bis zum 30. September 2026.
Bereits seit dem 6. Juli gibt es diese Beschränkung. Eigentlich dürfen Menschen normalerweise mit Eimern oder Gießkannen kleine Mengen Wasser für den Garten oder die Landwirtschaft schöpfen. Das ist im Landkreis Rastatt momentan aber streng verboten. Es spielt keine Rolle, ob man eine Pumpe benutzt oder das Wasser von Hand herausholt. Wer trotzdem illegal Wasser entnimmt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese können bis zu 100.000 Euro betragen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Der Rhein und Baggerseen, in denen gerade Kies abgebaut wird, sind nicht vom Verbot betroffen. Auch Tiere dürfen weiterhin direkt aus den Gewässern trinken. Wer offizielle Wasserrechte besitzt, darf diese im erlaubten Rahmen weiter nutzen, muss aber die Mindestwasserabgaben einhalten.
Für Notfälle gibt es eine Sonderregelung. Wenn es zum Beispiel brennt und die Feuerwehr Wasser braucht, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, ist die Entnahme erlaubt. Verboten bleibt hingegen weiterhin das Aufstauen von Gewässern oder das Graben von Löchern, um Wasser zu sammeln. Das ist ohnehin durch die allgemeinen Wassergesetze untersagt.
Das Landratsamt möchte mit diesen Maßnahmen verhindern, dass sich der Zustand der Gewässer durch die Trockenheit noch weiter verschlechtert. Die vollständige Rechtsverordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes Rastatt eingesehen werden.