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Wehingen plant Gewerbegebiet-Erweiterung und schiebt Erschließung auf

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Der Gemeinderat von Wehingen hat über neue Baupläne und Grundstückskäufe entschieden. Während ein Gewerbebetrieb wachsen darf, bleibt ein anderes Projekt vorerst auf der Strecke.

Im Gemeinderat von Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) wurde am 27. Juli über mehrere wichtige Themen für den Ort entschieden. Ein zentraler Punkt war die Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Landenbach“. Ein dort ansässiger Betrieb möchte wachsen. Deshalb soll der Bebauungsplan geändert werden. Geplant ist ein Gebiet mit einer maximalen Wandhöhe von 15 Metern.

Damit es vorangeht, hat der Gemeinderat die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Nun werden die Fachbehörden angehört. Da gerade Urlaubszeit ist, könnte das etwas dauern. Wenn alles klappt, soll der endgültige Beschluss im November oder Dezember fallen.

Nicht so gute Nachrichten gibt es für das Gebiet „Hinter den Häusern“. Eigentlich sollte dort eine Erschließung geplant werden. Doch Bürgermeister Reichegger erklärte, dass dies aufgrund der aktuellen Haushaltslage erst einmal aufgeschoben wird. Erst wenn die Finanzen der Gemeinde wieder besser aussehen, wird das Projekt weiterverfolgt.

Beim Thema Grundstücke gab es zwei gegensätzliche Entscheidungen. In den Gewannen „Unterm Tann“ und „Lindenäcker“ wurden der Gemeinde landwirtschaftliche Flächen angeboten. Diese kaufte der Rat jedoch nicht, da es sich um geschützte Biotope handelt, die für Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen nicht geeignet sind. Im Gegenzug verkauft die Gemeinde einen Bauplatz „Am Sägewasen“ an eine junge Familie für 69 Euro pro Quadratmeter.

Auch im Flachenweg gibt es Neuigkeiten: Der Gemeinderat stimmte einer Bauvoranfrage zu, um einen Dachboden zu Wohnraum auszubauen. Zuvor wurde geprüft, ob genügend Parkplätze vorhanden sind.

Eine ungewöhnliche Entscheidung fiel beim Thema Friedhof. Normalerweise dürfen Gräber nur zu zwei Dritteln mit Steinplatten abgedeckt werden. In einem speziellen Fall stimmte der Rat jedoch zu, ein Doppelgrab komplett mit einer Steinplatte zu schließen. Grund ist, dass die Angehörigen nicht mehr im Ort wohnen und die Grabpflege so erschwert ist.

Zusätzlich gibt es finanzielle Entlastung: Die Gemeinde muss keine Zahlungen für den Schullastenausgleich an die Stadt Tuttlingen leisten, da zu wenige Schüler aus Wehingen dort zur Schule gingen. Wer jedoch Wasser spart, muss weiterhin aufpassen: Die Einschränkungen bei der Bewässerung bleiben vorerst bestehen.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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