Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die alle offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald sperrt. Das Verbot gilt auch in einem Bereich von bis zu 100 Metern bis zum Waldrand. Vorerst bleibt die Sperrung bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Zwar sind kurze Regenschauer angekündigt, aber die Experten sagen, dass diese nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden wirklich zu senken.
Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es klare Regeln: Grillgeräte und Fackeln sind im Wald und am Waldrand verboten. Wer raucht, muss darauf achten, keine Zigaretten aus dem Auto zu werfen. Zudem dürfen keine Gartenabfälle oder Reisig verbrannt werden. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald findet, sollte diese mitnehmen, weil sie wie Brenngläser wirken können.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Behörden die Verstöße als Ordnungswidrigkeit werten. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung